Vorsorge und Absicherung
Vorsorgevertrag und Finanzierungsvorsorge
Seitens der gesetzlichen Krankenkassen wird seit Januar 2004 kein Sterbegeld mehr gezahlt. Daher gewinnt die private Bestattungsvorsorge zunehmend an Bedeutung.
Neben der finanziellen Absicherung der Bestattungskosten, entlasten Sie Ihre Angehörigen durch einen Vorsorgevertrag auch auf emotionaler Ebene, da Sie die im Falle Ihres Todes schnell zu treffenden Entscheidungen bereits eigenverantwortlich im Vorfeld festgelegt haben.
Vorsorgevertrag
Der Vorsorgevertrag, den Sie nach ausführlicher und kostenfreier Beratung mit uns abschließen können, ist rechtsverbindlich und enthält die Einzelheiten zu Art und Ablauf Ihrer Bestattung. Mit dieser Vereinbarung wird sichergestellt, dass Ihre persönlichen Wünsche (Bestattungsart, Sarg- oder Urnenwahl, Ort der Beisetzung, Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck, Musik etc.) später auch umgesetzt werden. Ein Testament ist dafür weniger geeignet, da es in der Regel erst nach der Beerdigung eröffnet wird.
Die Inhalte des Vertrages können Sie selbstverständlich jederzeit ändern oder auflösen.
Finanzierungsvorsorge
Um die im Vorsorgevertrag festgelegten Leistungen finanziell abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können eine Sterbegeld-Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft oder eine bestimmte Geldsumme auf einem Konto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG anlegen. Auf diese Einzahlung, die ausschließlich für die Bestattung verwendet werden darf, können Dritte nicht zugreifen. Laufende Belastungen entstehen nicht, zudem ist der angesparte Betrag durch Bürgschaft der Treuhand AG sowie durch die Bank geschützt. Die Verzinsung fällt höher aus als bei herkömmlichen Spareinlagen.
Etwaige Überschüsse nach Ausführung sämtlicher im Vorsorgevertrag benannten Leistungen werden an die von Ihnen bestimmten Personen ausbezahlt.
Institut Hoya
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