Formalitäten

Totenschein

Bei einem Todesfall zu Hause, müssen Sie zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst benachrichtigen, damit der Tod zweifelsfrei bestätigt und der Totenschein ausgestellt wird. Anschließend wenden Sie sich bitte direkt an uns, damit wir die Abholung übernehmen.
Die spätere Abschiednahme am offenen Sarg können wir in unseren Räumen oder auf dem Friedhof unabhängig von der Trauerfeier ermöglichen. In Ausnahmefällen sind auch Hausaufbahrungen möglich.

Der Totenschein muss unbedingt vor Ort verbleiben, da er zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigt wird und wir den Verstorbenen ohne diese Bescheinigung nicht überführen dürfen.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim kümmert sich das dortige Personal um die Ausstellung des Totenscheins und dessen Aushändigung an uns.

Unterlagen für die Beantragung der Sterbeurkunde

Um für Sie beim zuständigen Standesamt die notwendige Sterbeurkunde zu beantragen, benötigen wir neben dem Totenschein folgende Unterlagen des Verstorbenen:

 

  • Personalausweis
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Versicherungen & Renten

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr! Die Versicherung kann von uns nur abgemeldet werden. Hierzu benötigen wir die Krankenkassenkarte. Zum Einzug von Sterbegeldern anderer Versicherungen benötigen wir die Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.

War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, beantragen wir auf Wunsch für den überlebenden Ehepartner das Übergangsgeld beantragen. Dazu benötigen wir den aktuellen Rentenbescheid. Die endgültige Witwen- bzw. Witwerrente müssen Sie persönlich beantragen. Hier empfehlen wir eine Beratung durch einen Rentenältesten. Bei Verstorbenen ohne Ehepartner werden die Renten durch uns abgemeldet.

Weitere Unterlagen, sofern vorhanden:

  • letztwillige Verfügung des Verstorbenen über die Bestattungsart
  • Vertrag der Bestattungsvorsorge
  • Graburkunde einer bereits existierenden Grabstätte

Institut Hoya

Von-Kronenfeldt-Straße 29
27318 Hoya

Telefon: 04251 – 2451

Institut Langwedel-Etelsen

Böttcherstraße 5
27299 Langwedel-Etelsen

Telefon 04235 – 1704

 

Ihr Ansprechpartner

Klaus Schierloh
info@bestattungen-schierloh.de

 

 

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner